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   VG Augsburg, 13.12.2021 - Au 9 K 19.31546   

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VG Augsburg, 13.12.2021 - Au 9 K 19.31546 (https://dejure.org/2021,59030)
VG Augsburg, Entscheidung vom 13.12.2021 - Au 9 K 19.31546 (https://dejure.org/2021,59030)
VG Augsburg, Entscheidung vom 13. Dezember 2021 - Au 9 K 19.31546 (https://dejure.org/2021,59030)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 113 Abs. 1 S. 1; AufenthG § 11 Abs. 1; AufenthG § 11 Abs. 3
    Zur Befristung des Einreise- und Aufenthaltsverbots

  • milo.bamf.de

    AufenthG 2004, § 11 Abs 1; AufenthG 2004, § 11 Abs 2; AufenthG 2004, § 11 Abs 3; VwGO, § 114; MRK, Art 8
    Nigeria: Befristung des Einreise- und Aufenthaltsverbots auf 12 Monate; Ermessensentscheidung; Verweis auf Durchführung des Visumverfahrens

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 12.07.2018 - 1 C 16.17

    Generalprävention kann ein Ausweisungsinteresse begründen

    Auszug aus VG Augsburg, 13.12.2021 - Au 9 K 19.31546
    Insoweit spielt es eine Rolle, ob der Drittstaatsangehörige das Unionsgebiet, etwa zur Nachholung des Visumverfahrens, für unbestimmte Zeit oder aber nur für einen kurzen, verlässlich zu begrenzenden Zeitraum zu verlassen hat (vgl. BVerwG, U.v. 12.7.2018 - 1 C 16.17 - juris Rn. 34 ff.).
  • VG Berlin, 14.01.2020 - 21 K 189.19

    Bescheinigung über ein unionsrechtliches Aufenthaltsrecht

    Auszug aus VG Augsburg, 13.12.2021 - Au 9 K 19.31546
    Bei vorhandenen familiären Bindungen ist davon auszugehen, dass eine Ermessensverdichtung allenfalls dahingehend in Betracht kommt, dass die Befristung einen Zeitraum von einem Jahr nicht übersteigen darf (vgl. VG Berlin, U.v. 14.1.2020 - 21 K 189.19 - juris Rn. 24).
  • VG Augsburg, 10.02.2020 - Au 6 E 19.1999

    Vorläufige Duldung zwecks Urkundenüberprüfung - Asylbewerber Nigeria

    Auszug aus VG Augsburg, 13.12.2021 - Au 9 K 19.31546
    Die Durchführung des Visumsverfahrens verhindert ein familiäres Zusammenleben im Bundesgebiet nämlich regelmäßig nur für einen überschaubaren Zeitraum (vgl. VG Saarland, U.v. 10.12.2019 - 6 K 1413/18 - juris Rn. 20; VG Augsburg, B.v. 10.2.2020 - Au 6 E 19.1999 - juris Rn. 51).
  • VG Saarlouis, 10.12.2019 - 6 K 1413/18

    Zur Frage der Zumutbarkeit der Nachholung des Visumsverfahrens bei Bestehen einer

    Auszug aus VG Augsburg, 13.12.2021 - Au 9 K 19.31546
    Die Durchführung des Visumsverfahrens verhindert ein familiäres Zusammenleben im Bundesgebiet nämlich regelmäßig nur für einen überschaubaren Zeitraum (vgl. VG Saarland, U.v. 10.12.2019 - 6 K 1413/18 - juris Rn. 20; VG Augsburg, B.v. 10.2.2020 - Au 6 E 19.1999 - juris Rn. 51).
  • VG Düsseldorf, 24.10.2023 - 3 K 5465/23

    Kongo (Demokratische Republik): Klageabweisung; sowohl der Hauptantrag als auch

    Indem das Einreise- und Aufenthaltsverbot ausgehend von einer, bei einem Sachverhalt ohne Besonderheiten grundsätzlich nicht zu beanstandenden Befristung des Einreise- und Aufenthaltsverbotes auf eine Dauer von 30 Monaten, vgl. BVerwG, Urteil vom 7. September 2021 - 1 C 47.20 -, juris Rn. 18, hier angesichts der dargelegten schützenswerten persönlichen Belange des Klägers mit einer Befristungsdauer von lediglich einem Monat deutlich im unteren Bereich der Möglichkeiten befristet wurde, wurde dem Sorge- und Umgangsrecht des Klägers zu seinen beiden minderjährigen Kindern im hiesigen Einzelfall das notwendige Gewicht beigemessen, vgl. zu einer ermessensfehlerfreien Befristung des Einreise- und Aufenthaltsverbotes auf eine Dauer von zwei Monaten wegen familiärer Bindungen zu zwei minderjährigen Kindern: VG Bayreuth, Urteil vom 27. Februar 2023 - B 7 K 23.30058 -, juris Rn. 18 ff.; zu einer ermessensfehlerfreien Befristung des Einreise- und Aufenthaltsverbotes auf eine Dauer von 12 Monaten wegen familiärer Bindungen zu einem minderjährigen Kind: VG Augsburg, Urteil vom 13. Dezember 2021 - Au 9 K 19.31546 -, juris Rn. 19.
  • VG Düsseldorf, 23.10.2023 - 3 K 7747/21
    Indem das Einreise- und Aufenthaltsverbot ausgehend von einer, bei einem Sachverhalt ohne Besonderheiten grundsätzlich nicht zu beanstandenden Befristung des Einreise- und Aufenthaltsverbotes auf eine Dauer von 30 Monaten, vgl. BVerwG, Urteil vom 7. September 2021 - 1 C 47.20 -, juris Rn. 18, hier angesichts der dargelegten schützenswerten persönlichen Belange der Klägerin mit einer Befristungsdauer von lediglich sechs Monaten deutlich im unteren Bereich der Möglichkeiten befristet wurde, wurde der familiären Bindung der Klägerin zu ihrem Ehemann im hiesigen Einzelfall das notwendige Gewicht beigemessen, vgl. zu einer ermessensfehlerfreien Befristung des Einreise- und Aufenthaltsverbotes auf eine Dauer von 12 Monaten wegen familiärer Bindungen: VG Augsburg, Urteil vom 13. Dezember 2021 - Au 9 K 19.31546 -, juris Rn. 19.
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